Patientenverfügung

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Varianten:

Die verbindliche Patientenverfügung:

  • Arzt, Pflegeteam, Angehörige und andere, in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen, (Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran verbindlich gebunden.

Die beachtliche Patientenverfügung:

  • Arzt und andere Beteiligte müssen auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen des Patienten Bedacht nehmen, sind daran aber nicht unter allen Umständen gebunden.

Ich helfe Ihnen gerne,
wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen.

Ausführliche Informationen incl. Downloads finden Sie unter:

HELP.gv.at