FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG

nach §8 Führerscheingesetz

Bei dieser Untersuchung muss ich Ihre Gesundheit bzw. Fahrtüchtigkeit kontrollieren und die erhobenen Werte dokumentieren.

Ich führe die Untersuchung wie vom Gesetz vorgeschrieben durch.

Dazu gehört die Überprüfung der Sehfähigkeit ohne oder mit Brille und/oder Kontaktlinsen. Wenn Sie Brille oder Kontaktlinsen beim Autofahren benützen wollen, muss ich mit beiden Ihre Sehfähigkeit testen.

Dazu müssen Sie Brille und Kontaktlinsen mitnehmen!

Bitte auch aktuelle Dokumentation der Brillenstärke vom Augenarzt od Optiker mitnehmen.

Bei der Kontrolle des Kreislaufs muss der Blutdruck und Puls den Normwerten entsprechen.

Bitte trinken Sie keinen Kaffee oder aufputschende Getränke vor der Untersuchung!!!

Wenn ein oder mehrere Punkte der Untersuchung oder die von Ihnen angegebenen Daten nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, darf ich Ihnen die Bestätigung nicht ausstellen und Sie müssen nur die Hälfte des vorgeschriebenen Betrages zahlen.

Ich schicke das ausgefüllte Formular an das Verkehrsamt.

Sie bekommen dann einen Brief vom Amtsarzt, in welchem Sie informiert werden, was Sie für den Abschluss der Führerscheinuntersuchung tun müssen .

(z.B. eine weitere Untersuchung beim Internisten bei Verdacht auf arterielle Hypertonie)

Die Führerscheinuntersuchung ist keine Kassenleistung!

Vorgegebener Fixpreis für eine ärztliche Untersuchung nach §8 Führerscheingesetz

 

Hier finden Sie meine PREISE.